21.03.2008 11:33 von LUA-SBG
Weil die Vogelschutzrichtlinie die Jagd in der Fortpflanzungszeit der
Vögel verbietet, wurde Salzburg wegen der Bejagung von Auerhahn,
Birkhahn und Waldschnepfe während der Balz vom Europäischen Gerichtshof
verurteilt (Urteil vom 12. Juli 2007, RS C-507/04). Damit die
Balzbejagung aber trotzdem zur gleichen Zeit und in gleichem Umfang wie
bisher weitergeführt werden kann, wurde ein „juristisches Gesamtpaket“
ausgearbeitet.
Bereits im Dezember 2007 hat der Landtag – ohne
Durchführung eines Begutachtungsverfahrens – eine Änderung des
Jagdgesetzes beschlossen. Damit diese Vögel keine Schusszeit aufweisen,
welche nach der Vogelschutzrichtlinie im Herbst zulässig wäre, wurden
Auerhuhn, Birkhuhn und Waldschnepfe in Salzburg ganzjährig geschont.
Diese Schonung besteht allerdings nur auf dem Papier. Denn mit der
Schonzeiten-Ausnahmeverordnung sollen die Abschüsse in der Balzzeit noch
rechtzeitig für die Balzsaison 2008 wieder möglich werden.
Aus
Sicht der LUA sind mit den neuen Regelungen die strengen Bedingungen für
eine Ausnahme vom Jagdverbot der Vogelschutzrichtlinie nicht erfüllt
und die Bestimmungen des Art. 9 Abs. 1c der Richtlinie nicht korrekt
umgesetzt.
Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zur
Schonzeitenausnahme-Verordnung wurde von der LUA eine Stellungnahme
abgegeben, die als
Download verfügbar ist.