Am Donnerstag den 26.02.2009 hat in Wien der
Umweltsenat als zweite Instanz über den vor 3 Jahren gestellten
Feststellungsantrag der LUA Salzburg, ob der Ausbau des Flughafens
Salzburg einer UVP zu unterziehen ist, endgültig abgesprochen.
Das
Gesetz sieht für diese Entscheidung gerade einmal 6 Wochen vor. Grund
für die Verfahrensverzögerung war in erster Linie die falsche Umsetzung
der EU-UVP-Richtlinie in nationales Recht.
Durch ein
aufwendiges, mit vielen Detail-Gutachten zu den Themen Luftfahrt,
Verkehr, Luft- und Lärmbelastung geprägtes Verfahren konnte
letztendlich aber nachgewiesen werden, "dass in den Bereichen Lärm und
Luft die Auswirkungen des Flugverkehrs die Erheblichkeitsschwelle
erreichen können - nichts anderes sei in diesem Verfahren zu prüfen
gewesen", so der Umweltsenat sinngemäß bei der Verkündung des mündlichen
Bescheids.
Rückfragen an: Markus Pointinger
