22.09.2009 13:43 von LUA-SBG
Das seit Jahren über öffentliche Gelder von der
Landesregierung künstlich am Leben erhaltene Gebiet um die
Rudolfshütte-Weißsee sollte bekannterweise durch einen alten Skilift zum
Familienskigebiet ausgebaut werden.
Die beindruckende
Hochgebirgslandschaft wurde zwar ursprünglich von der Ausweisung zum
Nationalpark ausgenommen, ist aber von ihrer Ausstattung her mit dem
Kern des Nationalparks gleichzusetzen.
Auch die umständliche
Erreichbarkeit des windverblasenen, lawinenanfälligen und schroffen
Naturraumes war für die LUA von Beginn an als Rahmenbedingung für ein
Familienskigebiet nicht geeignet.
Die vorgebrachten
wirtschaftlichen Argumente des Herrn Holleis vermochten die
nachgewiesenen öffentlichen Interessen des Naturschutzes nicht zu
überwiegen, weshalb die BH eine Ausnahmebewilligung versagte.
Für
die LUA stellt diese richtungsweisende Entscheidung der Behörde die
Initialzündung für eine Unterschutzstellung dieses besonderen
Naturraumes dar.
Dr. Wolfgang Wiener
Umweltanwalt
Salzburg,
22.09.2009