Kleinenergieanlagen aller Art (Wasser, Wind,
Photovoltaik, ...) boomen. Aufgrund des oftmalig großen Eingriffs in
natürliche Ressourcen für eine naturgemäß kleine Ausbeute gibt es aber
kaum Richtlinien für eine österreichweit einheitliche und gleiche
Beurteilung für Standortplanung und Ausführung.
Aufgrund der
zunehmenden Anzahl an Verfahren und den sich in diesem Zusammenhang
stellenden Fragen ist aus Sicht der Konferenz der Umweltanwälte ein
einheitliches Vorgehen geboten, weshalb in einer Gemeinsamen
Entschließung der Umweltanwälte die Konferenz der
Landesamtsdirektoren ersucht wurde, gemeinsame Richtlinien am Vorbild
Oberösterreichs zu diskutieren und eine Umsetzung in Form einer
gemeinsamen Arbeitsgruppe Angriff zu nehmen.
