Aufgaben
Die Landesumweltanwaltschaft hat zur Wahrung der Belange des Natur-
und Umweltschutzes folgende gesetzliche Aufgaben:
- Teilnahme
an Verwaltungsverfahren
- Begutachtung von Gesetzes- und
Verordnungsentwürfen
- Unterstützung und Beratung des Landes und
der Gemeinden
- Mitarbeit in Beiräten
- Zusammenarbeit mit
der Wissenschaft
- Beratung der Bevölkerung
- Vermittlung in
Konfliktfällen
- Erstattung eines Tätigkeitsberichtes (mehr dazu
auf unserer Publikationen-Seite)

Foto: Alois Hetz
Für
Details klicken Sie bitte die jeweiligen Aufgabenbereiche auf der
linken Navigationsleiste an.
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